Identitätsbereich

Anzeige im Gemeindebrief



Einführung


Beim Gemeindebrief der Gemeinde Rhede (Ems) handelt es sich um ein Mitteilungsblatt, welches derzeit im 14-tägigen Abstand in die meisten Haushalte der Einheitsgemeinde verteilt wird.

Die Bürger und Firmen der Einheitsgemeinde haben die Möglichkeit, in diesem Mitteilungsblatt kostenpflichtig zu inserieren. Inserate auswärtiger Personen und Firmen sind nur zulässig, wenn sie einen eindeutigen Bezug zur Einheitsgemeinde beinhalten (z.B. Vermietung eines Objektes innerhalb der Einheitsgemeinde). Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines "externen" Inserates trifft die Redaktion.

Bedingungen für Veröffentlichungen: 

Das Einstellen von Anzeigen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte einzustellen,

  • die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen,

oder

  • die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.
​​Eingereichte Inserat werden auf Einhaltung der oben genannten VeröffentlichunGsbedingungen  geprüft. Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung von Inseraten, welche gegen die vorgenannten Bedingungen verstoßen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Inserates trifft die Redaktion. 
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Ihr Inserat:
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* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.